Verfasst von Uli Möhring am . Veröffentlicht in Verein
Seit Donnerstag, 25. November, gelten neue Regelungen für den Sport. Die wichtigste Änderung betrifft die Sportausübung und die Teilnahme an Sportveranstaltungen in gedeckten Sportstätten. Dort gilt für Erwachsenen künftig eine 2G-Regelung. Sport in Innenräumen ist für Personen über 18 Jahre also nur noch dann möglich, wenn sie geimpft oder genesen sind. Für die Schüler bleibt das Test Heft ausreichend, sie werden im Moment in der Schule ausreichend getestet. Eine Sonderregelung besteht für Beschäftigte in gedeckten Sportstätten (Innenräume): Unabhängig davon, ob sie angestellt, selbstständig oder ehrenamtlich aktiv sind, gelten für sie die Arbeitsschutzregelungen des Bundes. Vor Betreten der gedeckten Sportstätte müssen sie nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind (3G). Zu dieser Gruppe zählen etwa Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und ähnliche Personen. Die Maskenpflicht besteht beim betreten der Sporthalle bis zum Sportgerät. Hier wird die Maske abgenommen.
Ausnahme bilden die Trainer, Übungsleiter und Besucher. Für sie gilt generelle Maskenpflicht in der Halle und im Gebäude.
In den Umkleideräumen müssen die benötigten Abstände eingehalten werden.
Für ausreichendes Lüften in geschlossenen Räumen ist zu achten. Es gelten die jeweiligen Hygienevorlagen des Vereines.
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EINLADUNG zu unserer ordentlichen Hauptversammlung 2019 und 2020, die am Mittwoch, 22. September 2021, 20 Uhr in der Jahn-Halle, Wasserstr. 17 stattfindet, laden wir Sie hiermit herzlich ein.
T A G E S O R D N U N G
Begrüßung
Jahresbericht2019 und 2020
Finanzbericht 2019 und 2020
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer
Wahl eines Wahlleiters
Neuwahl des Vorstandes
Wahl zweier Kassenprüfer
Bestätigung der Abteilungsleiter
Haushaltsplan 2022
Beschlussfassung über eingegangene Anträge
Ehrungen
Verschiedenes
Wir bitten alle unsere Mitglieder zur freundlichen Kenntnisnahme und kommen hiermit unserer Veröffentlichungspflicht nach.
Anträge können bis spätestens 15. September 2021 in der Geschäftsstelle des TV 1893 e.V., in schriftlicher Form eingereicht werden. Die eingegangenen Anträge werden in die Tagesordnung aufgenommen und in den Vereinsräumen ausgehängt.
Die Versammlung findet unter Einhaltung der geltenden Regeln während der Pandemie statt.
Die Teilnahme ist nur für genesene, vollständig geimpfte und mit einem gültigen negativen PCR Test möglich. Ein zu Hause durchgeführter Corona-Laien-Selbsttest ist nicht ausreichend.
Wir würden uns freuen, Sie am 22. September2021, 20.00 Uhr begrüßen zu können und verbleiben
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Der TV Viernheim bietet in Kooperation mit dem Kreis Impfzentrum Bensheim am Samstag, 21. August einen Vor-Ort-Impftag in der TV-Halle Wasserstr. 17 in Viernheim an.
Eingeladen zur Impfung sind alle Mitglieder sowie Bürgerinnen und Bürger .
Der TV möchte damit seine erfolgreiche Unterstützung der Impfkampagne im Land fortsetzen.
Die Impfungen erfolgen mit dem Impfstoff Jannsen von Johnson & Johnson ( Einmal-Impfung )
Für jede Personen zwischen 18 und 59 Jahren ist vor der Impfung ein ärztliches Aufklärungsgespräch obligatorisch,
welches von erfahrenen Ärzten durchgeführt wird.
Leider ist der Impfstoff für Personen unter 18 Jahren nicht zugelassen.
Die Impflinge sollten ein Ausweisdokument, Impfpass und Krankenversicherungskarte mitbringen.
Ferner sollten die Personen in den letzten 14 Tagen nicht bereits eine anderweitige Impfung (z. B. FSME) erhalten haben.
Darüber hinaus können bereits an COVID erkrankte Personen erst zwei Monate nach der Erkrankung geimpft werden.
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Es ist soweit, ab heute können wieder alle Abteilungen ihren fast normalen Trainingsbetrieb aufnehmen.
Die Gruppengröße darf max. 10 Personen groß sein. Wobei Genesene, Geimpfte und Getestete nicht mitzählen. Ebenso Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
Es gelten die bereits bekannten und schon vorher genutzten Abstands-und Hygiene Regeln.
Die Duschen und Umkleiden bleiben noch geschlossen. Es müssen erst die Inzidenzwerte auf einem sicheren Stand über längere Zeit sein, dann können auch die Duschen und Umkleiden wieder geöffnet werden.
Bei Änderungen werden wir euch schnellstmöglich informieren.
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Wegen der bundesweiten Corona Notbremse, die in Viernheim am Dienstag 27. April 0:00Uhr in Kraft tritt, muss bis zur Klärung wie es mit dem Sportbetrieb weitergeht, dieser eingestellt werden.
Es müssen neue Konzepte des Trainings erarbeitet werden. Erlaubt ist nur noch kontaktloser Sport in der Halle mit einer ANLEITUNGSPERSON, die einen tagesaktuellen negativen Test benötigt. Egal welches Alter, ist in der Halle nur noch 1 Trainingsperson erlaubt.
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